EU-Zoll - Neuer fortgeschrittener Einreichungsprozess ICS2 Implementierung 28. Oktober 2024

Im Anschluss an unsere früheren Mitteilungen zur Einführung des verbesserten Manifestationsverfahrens ICS2 der Europäischen Union möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ACL die neuen Vorschriften für Fracht, die am oder nach dem 28. Oktober 2024 ausgeliefert wird, in vollem Umfang einhalten wird, um allen Beteiligten eine Anpassungszeit vor der vollständigen Umsetzung durch die EU am 4. Dezember 2024 zu ermöglichen.

[Erstellt: 21. Oktober 2024]

Antwerpener ACL-Hafen

Die meisten unserer Kunden liefern bereits die erweiterten Daten, die für die Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind, und ihre Ladungen sollten ohne Komplikationen befördert werden. Alle Kunden, die die unten aufgeführten zusätzlichen Daten nicht liefern, müssen jedoch mit Verzögerungen bei ihren Sendungen rechnen, bis die Daten geliefert werden.

Um die Kunden daran zu erinnern, finden Sie hier einige kurze Informationen zu Ihrer Orientierung und Aufmerksamkeit:

Das Verfahren der Vorabmanifestation ermöglicht Sicherheitsüberprüfungen vor dem Eintreffen, die wirksame risikobasierte Zollkontrollen unterstützen und gleichzeitig den freien Fluss des erlaubten Handels ermöglichen. Die neuen Vorschriften beinhalten Änderungen an den bestehenden Zusammenfassenden Eingangsanmeldungen (ENS), die für alle Hochsee- und Kurzstreckenseefracht vorgelegt werden, die entweder in EU-Mitgliedstaaten gelöscht oder umgeladen wird, sowie für alle Fracht, die an Bord bleibt, auch FROB (freight remaining on-board) genannt. Aufgrund möglicher Abweichungen bei der Schiffsplanung und der erforderlichen ICS2-Abfertigung in den meisten Entladehäfen wendet ACL diese Vorschriften auf alle E/B-Sendungen an, unabhängig vom Bestimmungsort, einschließlich Großbritannien.

Künftig wird ICS2 die Übermittlung von ENS entweder durch den Frachtführer, den Spediteur oder den Empfänger ermöglichen, und Anfang nächsten Jahres werden die Kunden in der Lage sein, ihre eigenen Hausfrachtbriefe (HBL) in Verbindung mit dem Frachtbrief des Frachtführers einzureichen.

Die Kunden müssen detailliertere Informationen für die Aufnahme in die neue ENS zur Verfügung stellen; einige der Änderungen betreffen die Bereitstellung von Informationen:

  • 6-stelliger HS-Code für jede Ware
  • Vollständige und genaue Frachtbeschreibungen Link
  • Detaillierte und prägnante Adressen der Dokumentparteien (*siehe Anmerkung)
  • EORI-Nummer für in der EU ansässige Empfänger Link
  • Käufer- und Verkäuferdaten (nicht erforderlich für FROB-Fracht, die außerhalb der EU entladen wird)

ICS2 führt auch einen neuen Schritt im Genehmigungsverfahren ein: Nach erfolgreicher Übermittlung und Genehmigung der ENS erhält der Anmelder den neuen Status “Assessment Complete” (AS). Beachten Sie, dass nur Fracht, die diesen Status erhalten hat, an Bord des Transportschiffes geladen werden kann.

Für jede Ladung, die aufgrund des fehlenden Status “Assessment Complete” vor Beginn des Schiffsbetriebs nicht verladen wurde, wird gemäß den Tarifunterlagen von ACL ein Standgeld fällig.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten und sicherzustellen, dass Sie über alle erforderlichen Informationen verfügen, um konforme Versandanweisungen einreichen zu können.

Weitere Informationen finden Sie auf der EU-Website unter dem nachstehenden Link:
Einfuhrkontrollsystem 2 - Release 3 - Europäische Kommission (europa.eu)

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen über die Mehrfachabgabe einer summarischen Ausfuhranmeldung ( ENS)
ICS2, Einfuhrkontrollsystem 2 - Amt für Veröffentlichungen der EU (europa.eu)

Hinweis: ICS2 erfordert die folgenden Datenelemente für alle Versandparteien: (Versender, Empfänger, Benachrichtigte).

  • Name des Unternehmens (**nur 1 Partei erlaubt)
  • Straßenname Zeile 1 (obligatorisch, wenn kein Postfach angegeben ist)
  • Straßenname Zeile 2 (fakultativ)
  • Hausnummer (obligatorisch, sofern kein Postfach angegeben ist)
  • Postfach (obligatorisch, sofern keine Hausnummer angegeben ist)
  • Stadt (obligatorisch)
  • Postleitzahl/ZIP (obligatorisch)
  • Land (obligatorisch)

**Bitte beachten Sie, dass in den Feldern für die Konnossementparteien nur die Angaben einer einzigen Einheit enthalten sein können. Die Verwendung von “care of (c/o)”, “trading as” oder “on behalf of“ usw. ist daher nicht zulässig.

Bitte vergewissern Sie sich, dass alle Informationen in Ihren Versandanweisungen enthalten sind.