EU-Zoll Neues fortgeschrittenes Anmeldeverfahren ab dem 3. Juni 2024
Die Europäische Union nimmt mit ihrer neuesten Version von ICS2, die auf die Seeverkehrsbranche abzielt, Änderungen an ihrem Vorabmanifestierungsverfahren “Import Control System” vor. Diese Änderungen betreffen alle Beteiligten, einschließlich Verlader, Spediteure, NVOCCs und Empfänger, und erfordern Maßnahmen von allen Beteiligten, die dem Frachtführer Versandanweisungen erteilen.
[Erstellt: 20. März 2024]
Im Folgenden finden Sie einige kurze Informationen zu Ihrer Orientierung und Sensibilisierung:
Das Verfahren der Vorabmanifestation ermöglicht Sicherheits- und Gefahrenabwehrkontrollen vor der Ankunft, die wirksame risikobasierte Zollkontrollen unterstützen und gleichzeitig den freien Fluss des erlaubten Handels ermöglichen. Die dritte Version des ICS2-Programms konzentriert sich auf Ladungen, die über den Seeverkehr in die EU gelangen, und wird am 3. Juni 2024 in Betrieb genommen.
Die neuen Vorschriften beinhalten Änderungen an den bestehenden Entry Summary Declarations (ENS), die für alle Hochsee- und Kurzstreckenseefracht vorgelegt werden, die in EU-Mitgliedstaaten gelöscht oder umgeladen wird, sowie für alle Fracht, die an Bord verbleibt, auch als FROB (freight remaining on-board) bezeichnet. Aufgrund möglicher Abweichungen bei der Schiffsplanung und der erforderlichen ICS2-Abfertigung in den meisten Entladehäfen wendet ACL diese Vorschriften auf alle E/B-Sendungen an, unabhängig vom Bestimmungsort, einschließlich des Vereinigten Königreichs.
Künftig wird ICS2 die Übermittlung von ENS entweder durch den Frachtführer, den Spediteur oder den Empfänger ermöglichen und kurz nach seiner Einführung die Einreichung von Hausfrachtbriefen (HBL) erlauben.
Die Kunden müssen detailliertere Informationen für die Aufnahme in die neue ENS zur Verfügung stellen; einige der Änderungen betreffen die Bereitstellung von Informationen:
- 6-stelliger HS-Code für jede Ware
- Vollständige und genaue Ladungsbeschreibungen {Link}
- Detaillierte und prägnante Adressen der Dokumentparteien (*siehe Anmerkung)
- EORI-Nummer für Empfänger mit Sitz in der EU {Link}
- Käufer- und Verkäuferdaten (nicht erforderlich für FROB-Fracht, die außerhalb der EU entladen wird)
Wir sind derzeit dabei, unsere Systeme so anzupassen, dass sie die vorgesehenen zusätzlichen Datenelemente zur Aufnahme in unsere Übermittlungen erfassen. ICS2 führt auch einen neuen Schritt im Genehmigungsverfahren ein: Nach erfolgreicher Übermittlung und Genehmigung der ENS erhält der Anmelder den neuen Status “Assessment Complete” (AS). Beachten Sie, dass nur Fracht, die diesen Status erhalten hat, an Bord des Transportschiffes verladen werden kann.
Für jede Ladung, die aufgrund des fehlenden Status “Assessment Complete” vor Beginn des Schiffsbetriebs nicht verladen wurde, wird gemäß den Tarifunterlagen von ACL ein Standgeld fällig.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten und sicherzustellen, dass Sie so bald wie möglich über alle für die Einführung von ICS2 erforderlichen Informationen verfügen.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald wir mit der Einreichung von ICS2 ENS-Daten beginnen. Weitere Informationen finden Sie auf der EU-Website unter dem nachstehenden Link:
Einfuhrkontrollsystem 2 - Release 3 - Europäische Kommission (europa.eu)
*Hinweis: ICS2 erfordert die folgenden Datenelemente für alle Versandparteien: (Versender, Empfänger, Benachrichtigte).
- Name des Unternehmens
- Straßenname Zeile 1 (obligatorisch, wenn kein Postfach angegeben ist)
- Straßenname Zeile 2 (fakultativ)
- Hausnummer (obligatorisch, sofern kein Postfach angegeben ist)
- Postfach (obligatorisch, sofern keine Hausnummer angegeben ist)
- Stadt (obligatorisch)
- Postleitzahl/ZIP (obligatorisch)
- Land (obligatorisch)
Bitte vergewissern Sie sich, dass diese Informationen in Ihren Versandanweisungen enthalten sind.