Politik für gefährliche Materialien
Die Abteilung für Gefahrgutfracht von ACL, die mit hochentwickelten Informationssystemen ausgestattet ist, bietet den Kunden ein Höchstmaß an Informationen und Konformität für den Transport von Gefahrgut. Unsere speziell geschulten Mitarbeiter sind stets auf dem neuesten Stand der internationalen, nationalen und sogar lokalen Vorschriften, die den Transport von Gefahrgut betreffen. Mit diesem firmeninternen Fachwissen bietet ACL seinen Kunden auch ein spezielles Programm für den Transport von sehr gefährlichen Gütern, vor allem von explosiven Stoffen.
Um diese Güter erfolgreich zu befördern, ist oft eine besondere Streckenführung erforderlich. Aufgrund der Beschaffenheit dieser Materialien kann ACL eine zusätzliche Vorlaufzeit und zusätzliche Dokumentation verlangen. Kundenverfahren für den Transport von Gefahrgut sind bei der Gefahrgutabteilung erhältlich.
Diese Verfahren können Ihnen helfen, die zahlreichen Anforderungen und Vorschriften für den Transport von Gefahrgut zu verstehen und einzuhalten. Die Verfahren werden ständig aktualisiert, wenn sich nationale und internationale Vorschriften ändern.
ACL ist darauf vorbereitet, fast alle Arten von Gefahrgut zu transportieren, unter anderem:
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Sprengstoffe | (Klasse 1.3, Klasse 1.4) |
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Entflammbare Gase | (Klasse 2.1) |
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Nicht brennbare Gase | (Klasse 2.2) |
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Giftige Gase | (Klasse 2.3) |
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Entflammbare Flüssigkeiten | (Klasse 3) |
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Entzündbare feste Stoffe | (Klasse 4.1) |
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Spontan brennbare Stoffe | (Klasse 4.2) |
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Gefährlich bei Nässe | (Klasse 4.3) |
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Organische Peroxide | (Klasse 5.2) |
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Toxische Substanzen | (Klasse 6.1) |
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Ätzende Stoffe | (Klasse 8) |
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Verschiedene gefährliche Stoffe | (Klasse 9) |
Anforderungen an die Anbringung von Großzetteln: Gefährlicher Bahntransport von Containern in Doppelstockwaggons
Um die Sichtbarkeit während des SCHIENENTRANSPORTES von Containern in Doppelstockwagen zu gewährleisten, müssen alle gefährlichen Großzettel (Placards) und/oder UN/NA-Kennzeichnungsnummern sowie die Kennzeichnung “Meeresschadstoff” in einem Bereich angebracht werden, der mindestens so groß ist wie der Boden:
- 1 Fuß von der Oberseite des Containers
- 5 Fuß vom Boden
- Mindestens 5 Fuß vom Ende des Containers entfernt, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten
- Die Endschilder müssen mit den gleichen Höhenbeschränkungen angebracht werden.
- Die Hinweisschilder müssen so angebracht werden, dass sie sich nicht in der Nähe von Markierungen wie Werbung und Vorrichtungen (Leitern, Rohre, Türen, Planen) befinden, die ihre Wirkung beeinträchtigen könnten.
- Bitte vergewissern Sie sich, dass alle alten Placards vollständig aus dem Container entfernt wurden, bevor er zum Transport angenommen wird.
Diese Standardregeln werden von den nordamerikanischen Eisenbahngesellschaften für den sicheren Transport von Gefahrgutsendungen verlangt. Bitte weisen Sie alle Verlader auf diese Anforderung hin, um Verzögerungen und zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Der Empfänger muss sicherstellen, dass alle Placards nach dem Entladen der Fracht vollständig vom Container entfernt werden.
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage zu gefährlichen Stoffen an Ihren örtlichen Kundendienstvertreter:











